Ein abgegebenes Gebot ist nicht unverbindlich. Wenn Sie den Zuschlag für das Los erhalten, sind Sie verpflichtet, das Los zu dem gebotenen Betrag abzunehmen.
Als Käufer sind Sie für eine fristgerechte Zahlung und rechtzeitige Abholung der erworbenen Lose verantwortlich.
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich einverstanden mit den Bedingungen.